Mit Behinderungsgrad von 80 nicht immer auf Behindertenparkplatz

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SG Osnabrรผck bekrรคftigt hohe Anforderungen fรผr Merkzeichen โ€žaG”

Ein Gehbehinderter mit einem Grad der Behinderung von 80 darf nicht automatisch Behindertenparkplรคtze nutzen. Das hierfรผr erforderliche Merkzeichen โ€žaG” wird nur vergeben, wenn ein Grad der Behinderung von 80 allein durch mobilitรคtsbezogene Beeintrรคchtigungen erreicht wird, wie das Sozialgericht (SG) Osnabrรผck in einem am Mittwoch, 18. Dezember 2019, bekanntgegebenen Gerichtsbescheid entschied (Az.: S 30 SB 543/17). Die Angst vor Stรผrzen reicht nicht aus.

Die heute 80-jรคhrige Klรคgerin leidet an VerschleiรŸverรคnderungen der Wirbelsรคule sowie der Hรผft-, Knie- und FuรŸgelenke. Das Land Niedersachsen hatte ihr hierfรผr einen Grad der Behinderung von 50 zuerkannt. Als eine Schwerhรถrigkeit hinzukam, wurde dieser auf 80 erhรถht. In ihren Behindertenausweis ist das Merkzeichen โ€žG” eingetragen, das fรผr eine โ€žerhebliche Beeintrรคchtigung der Bewegungsfรคhigkeit im StraรŸenverkehr” steht.

Mit ihrer Klage fordert die Seniorin das Merkzeichen โ€žaG” (auรŸergewรถhnliche Gehbehinderung), das zur Nutzung von Behindertenparkplรคtzen berechtigt. Sie habe nun den hierfรผr notwendigen Behinderungsgrad von 80 erreicht. Ihr Gang sei unsicher, sie habe dabei Schmerzen und fรผrchte sich vor Stรผrzen.

Das SG Osnabrรผck bekrรคftigte nun die hohen Anforderungen, die auch das Bundessozialgericht (BSG) fรผr das Merkzeichen โ€žaG” stelle (verweis auf Urteil vom 16. Mรคrz 2016, Az.: B 9 SB 1/15 R; JurAgentur-Meldung vom Urteilstag). Die gesetzlichen Vorgaben seien daher eng auszulegen.

Voraussetzung fรผr das Merkzeichen โ€žaG” sei danach ein โ€žmobilitรคtsbezogener Grad der Behinderung von mindestens 80″. Die Klรคgerin habe diesen Grad aber nur durch die hinzugekommene Schwerhรถrigkeit erreicht; er sei also โ€žnicht nur mobilitรคtsbezogen”.

Dagegen sei das Merkzeichen nicht dafรผr da, einer gegebenenfalls notwendigen Begleitperson Erleichterungen zu verschaffen. Auch โ€žaus prรคventiven Grรผnden, beispielsweise zur Vermeidung eines Sturzes”, kรถnne das Merkzeichen โ€žaG” nicht vergeben werden, heiรŸt es in dem auch bereits schriftlich verรถffentlichten Gerichtsbescheid vom 27. November 2019. mwo/fle