SG Osnabrรผck bekrรคftigt hohe Anforderungen fรผr Merkzeichen โaG”
Ein Gehbehinderter mit einem Grad der Behinderung von 80 darf nicht automatisch Behindertenparkplรคtze nutzen. Das hierfรผr erforderliche Merkzeichen โaG” wird nur vergeben, wenn ein Grad der Behinderung von 80 allein durch mobilitรคtsbezogene Beeintrรคchtigungen erreicht wird, wie das Sozialgericht (SG) Osnabrรผck in einem am Mittwoch, 18. Dezember 2019, bekanntgegebenen Gerichtsbescheid entschied (Az.: S 30 SB 543/17). Die Angst vor Stรผrzen reicht nicht aus.
Die heute 80-jรคhrige Klรคgerin leidet an Verschleiรverรคnderungen der Wirbelsรคule sowie der Hรผft-, Knie- und Fuรgelenke. Das Land Niedersachsen hatte ihr hierfรผr einen Grad der Behinderung von 50 zuerkannt. Als eine Schwerhรถrigkeit hinzukam, wurde dieser auf 80 erhรถht. In ihren Behindertenausweis ist das Merkzeichen โG” eingetragen, das fรผr eine โerhebliche Beeintrรคchtigung der Bewegungsfรคhigkeit im Straรenverkehr” steht.
Mit ihrer Klage fordert die Seniorin das Merkzeichen โaG” (auรergewรถhnliche Gehbehinderung), das zur Nutzung von Behindertenparkplรคtzen berechtigt. Sie habe nun den hierfรผr notwendigen Behinderungsgrad von 80 erreicht. Ihr Gang sei unsicher, sie habe dabei Schmerzen und fรผrchte sich vor Stรผrzen.
Das SG Osnabrรผck bekrรคftigte nun die hohen Anforderungen, die auch das Bundessozialgericht (BSG) fรผr das Merkzeichen โaG” stelle (verweis auf Urteil vom 16. Mรคrz 2016, Az.: B 9 SB 1/15 R; JurAgentur-Meldung vom Urteilstag). Die gesetzlichen Vorgaben seien daher eng auszulegen.
Voraussetzung fรผr das Merkzeichen โaG” sei danach ein โmobilitรคtsbezogener Grad der Behinderung von mindestens 80″. Die Klรคgerin habe diesen Grad aber nur durch die hinzugekommene Schwerhรถrigkeit erreicht; er sei also โnicht nur mobilitรคtsbezogen”.
Dagegen sei das Merkzeichen nicht dafรผr da, einer gegebenenfalls notwendigen Begleitperson Erleichterungen zu verschaffen. Auch โaus prรคventiven Grรผnden, beispielsweise zur Vermeidung eines Sturzes”, kรถnne das Merkzeichen โaG” nicht vergeben werden, heiรt es in dem auch bereits schriftlich verรถffentlichten Gerichtsbescheid vom 27. November 2019. mwo/fle