Das Amtsgericht Köln stellte klar. Ein Girokonto kann auch dann in ein P-Konto umgewandelt werden, wenn ein Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist. (126 C 179/22).
Inhaltsverzeichnis
Girovertrag erlischt mit der Insolvenz
Das Gericht räumte ein, dass es keine ausdrücklichen Regelungen für ein P-Konto im Fall der Insolvenz gebe. Grundsätzlich würde allerdings mit der Insolvenzeröffnung der zuvor abgeschlossene Girovertrag erlöschen.
Demzufolge sei bei der Eröffnung der Insolvenz kein Girokonto mehr vorhanden, welches umgewandelt werden könnte.
Schuldner müssen auch bei Insolvenz geschützt werden
Im Paragraf 36 Absatz 1, Satz 2 Inso hätte der Gesetzgeber ausdrücklich geklärt, dass Regelungen, die Schuldner schützen, auch in Insolvenzverfahren zu beachten sind.
Es darf keine Kahlpfändung geben
Ein Schuldner müsse vor einer “Kahlpfändung” geschützt werden. Es sei grundsätzlich nicht das Ziel eines Insolvenzverfahrens, “eine über die Einzelzwangsvollstreckung hinausgehende Pfändungsmöglichkeit zu eröffnen.“
Anwälte raten zum P-Konto
Anwälte raten dazu, das Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen, bevor Sie in die Insolvenz gehen. Dies hätte den Vorteil, dass das Konto bleibt.
Ein P-Konto erlischt im Unterschied zu einem normalen Girokonto nicht nach der Insolvenzeröffnung.
Nur das P-Konto ist insolvenzfest
Die Verbraucherzentrale führt dazu aus: “Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Gesamtvollstreckung) wirkt auf einem Girokonto wie der Eingang einer Pfändung (Einzelvollstreckung).”
Insolvenzfest ist also nur das P-Konto, denn das normale Girokonto untersteht dem Verfügungsrecht der Insolvenzverwaltung.
Vorsicht: Pfändung des Girokontos
Da das Girokonto mit der Insolvenzeröffnung endet, kann das vorhandene Guthaben auch dann in die Insolvenzmasse gezogen werden, wenn es sich sich um eigentlich unpfändbares Vermögen handelt.
Muss die Insolvenzverwaltung des P-Konto freigeben?
Glücklicherweise ist das nicht der Fall. Auch in oder nach einem Insolvenzverfahren können Sie ihr P-Konto weiter nutzen, ohne dass die Insolvenzverwaltung es freigibt.
Der taktische Kontowechsel
Es gibt einen weiteren Grund, warum Anwälte dazu raten, vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein P-Konto zu eröffnen. So käme es vor, dass Gläubiger trotz Vollstreckungsverbot und Restschuldbefreiung weiter versuchen, Kontoguthaben zu pfänden – und dies auch im oder nach dem Insolvenzverfahren.
Das ist rechtswidrig, und Sie können dagegen vorgehen. Diese Mühe ersparen Sie sich jedoch, wenn Sie bereits vorher ein P-Konto eingerichtet haben.
Werden vorherige Pfändungen durch die Restschuldbefreiuung unwirksam?
Alte Pfändungen auf dem P-Konto bleiben trotz erteilter Restschuldbefreiuung wirksam. Als Kontoinhaber sind Sie verpflichtet, sich aktiv um die Beseitigung der Pfändungen auf ihrem Konto zu kümmern.
Rechtlich bedeutet die Rechtsschuldbefreiung nicht, dass Forderungen erlöschen, die im Insolvenzverfahren offen geblieben sind.
Obwohl eine Restschuldbefreiung erteilt wurde, können weiter Beiträge an Insolvenzgläubiger überwiesen werden, wenn diese vorher gepfändet hatten.