Rente bei Schwerbehinderung: Anpassung der Altersrente trotz dieser Rechtswidrigkeiten

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Eine schwerbehinderte Rentnerin forderte eine gerechte Anpassung ihrer Altersrente rรผckwirkend ab Juli 2018. Der Fall behandelte die Frage auf, wie eine Rente zu berechnen sei, wenn die ursprรผngliche Rentengewรคhrung rechtswidrig war.

Was war passiert?

Die Klรคgerin bezog seit Mai 2001 eine Rente fรผr schwerbehinderte Menschen in Hรถhe von monatlich 315,57 Euro.

Diese Rente wurde ihr von der beklagten Rentenversicherung aufgrund einer Zusicherung gewรคhrt, obwohl die Wartezeit von 35 Jahren zu diesem Zeitpunkt nicht erfรผllt war.

Die Rentenversicherung sparte die Rente nach ยง 48 Sozialgesetzbuch (SGB) Nummer 10 aus. Dadurch erhielt die Klรคgerin seit 2001 keine Rentenanpassungen oder Zuschlรคge fรผr Kindererziehung.

Im Jahr 2006 erreichte die Klรคgerin ihre Regelaltersgrenze und erfรผllte ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen fรผr eine regulรคre Altersrente.

Dennoch blieb der Zahlbetrag ihrer Rente auch nach einer Neuberechnung im Mai 2018 unverรคndert.

Die Klรคgerin legte Widerspruch gegen diesen Rentenbescheid ein, welcher jedoch erfolglos blieb.

Auch die Klage vor dem Sozialgericht wurde abgewiesen. Das Landessozialgericht hingegen hob das Urteil des Sozialgerichts auf und verurteilte die Rentenversicherung dazu, ab dem 1. Juli 2018 eine hรถhere Rente unter Berรผcksichtigung der Kindererziehung und des aktuellen Rentenwerts zu gewรคhren.

Die ursprรผngliche Rentengewรคhrung sei zwar rechtswidrig gewesen, doch die Klรคgerin erfรผlle mittlerweile die Voraussetzungen fรผr eine regulรคre Altersrente.

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Welche Rolle spielt die Gesetzgebung bei der Rentenberechnung?

Die Entscheidung des Landessozialgerichts stรผtzte sich auf die gesetzlichen Vorgaben zur Rentenanpassung und den Zuschlรคgen, wie der Mรผtterrente.

Nach dem Urteil des Landessozialgerichts mรผsse die Rentenversicherung die Rente der Klรคgerin ab dem 1. Juli 2018 neu berechnen und dabei auch alle Rentenanpassungen und den Zuschlag fรผr die Kindererziehung berรผcksichtigen.

Die Rentenversicherung legte gegen diese Entscheidung Revision vor dem 5. Senat des Bundessozialgerichts ein und argumentierte, dass die Entscheidung des Landessozialgerichts gegen ยง 48 Absatz 3 SGB X und ยง 34 Absatz 4 SGB VI verstoรŸe.

Diese Paragraphen regeln die Voraussetzungen fรผr die Anpassung von Renten und das Wechselverbot zwischen verschiedenen Altersrenten.

Anspruch auf Rentenerhรถhung

Vor dem Bundesozialgericht hatte die Revision der Rentenversicherung keinen Erfolg. Das Gericht bestรคtigte die Entscheidung des Landessozialgerichts, dass die Klรคgerin ab dem 1. Juli 2018 eine hรถhere Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen erhalten soll.

Diese Entscheidung basiert auf dem Prinzip, dass die Rentenversicherung Erhรถhungen aufgrund der frรผheren rechtswidrigen Rentenzusicherung grundsรคtzlich ausnehmen durfte, ab dem Zeitpunkt der Anspruchserfรผllung jedoch die fiktive Regelaltersrente als VergleichsmaรŸstab dienen muss.

Das Bundesozialgericht stellte klar, dass die Klรคgerin ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die Voraussetzungen fรผr eine regulรคre Altersrente erfรผllte, nicht weiter benachteiligt werden darf.

Die Regelung des ยง 34 Abs. 4 SGB VI in der alten Fassung, welche den Wechsel zwischen verschiedenen Altersrenten verhindern sollte, wurde in diesem Fall nicht angewendet, um den korrekten Rentenzahlbetrag herzustellen.

Dieser Betrag hรคtte bei einem rechtlich einwandfreien Verhalten der Rentenversicherung bestanden.

Fazit: Bedeutung des Urteils fรผr zukรผnftige Fรคlle

Das Urteil des Bundesozialgerichts vom 27. Juni 2024 hat Folgen fรผr die Berechnung und Anpassung von Altersrenten. Es stellt sicher, dass Rentnerinnen und Rentner, die ursprรผnglich eine rechtswidrig gewรคhrte Rente erhielten, ab dem Zeitpunkt der Erfรผllung der regulรคren Anspruchsvoraussetzungen nicht benachteiligt werden.

Rentenanpassungen und gesetzliche Zuschlรคge mรผssen in diesen Fรคllen gewรคhrt werden, um einen gerechten Ausgleich sicherzustellen.

Diese Entscheidung betont die Wichtigkeit der Berรผcksichtigung gesetzlicher Vorgaben und der Schutzbedรผrftigkeit der Rentenempfรคnger.

Sie stellt klar, dass der Rentenbezieher, auch wenn die ursprรผngliche Rentengewรคhrung rechtswidrig war, Anspruch auf Rentenanpassungen und Zuschlรคge hat, sobald die regulรคren Voraussetzungen erfรผllt sind. Dies schรผtzt die Rentenempfรคnger vor ungerechtfertigten Nachteilen und sichert ihre Ansprรผche auf eine angemessene Altersvorsorge.

(Bundessozialgericht / Aktenzeichen B 5 R 14/22 , Rechtsstreit zur Hรถhe einer Altersrente)