Was passiert bei einem fehlerhaften GdB-Bescheid?
Wenn ein zu hoher GdB festgestellt wurde, kann dies nicht immer sofort rückgängig gemacht werden. Hierfür gibt es die Vorschriften in den Paragrafen 44 bis 48 des Sozialgesetzbuchs 10 (SGB X). Falls eine Korrektur nicht mehr möglich ist, kann der GdB nachträglich an die tatsächlichen Beeinträchtigungen angepasst werden. Dieser Vorgang wird “Abschmelzung” genannt.
Inhaltsverzeichnis
Wie läuft eine Abschmelzung ab?
Damit eine Abschmelzung durchgeführt werden kann, muss nachgewiesen werden, dass der alte GdB-Bescheid rechtswidrig war. Dazu erlässt die zuständige Behörde einen neuen Bescheid, in dem die fehlerhafte Bewertung des GdB erklärt wird.
Ein Praxisbeispiel für eine falsche GdB-Berechnung
Ein Mann, geboren 1951, stellte einen Antrag, um seinen GdB feststellen zu lassen. Zunächst wurde dieser Antrag abgelehnt, da sein Gesundheitszustand keine ausreichenden Einschränkungen zeigte. Nach einem Widerspruch wurde ihm ein GdB von 30 zuerkannt.
Diese Bewertung beruhte auf mehreren gesundheitlichen Problemen, wie z. B. einer Wirbelsäulenerkrankung und Knorpelschäden in den Knien. Später beantragte der Mann eine Änderung, wodurch sein GdB auf 40 angehoben wurde. (Az: B 9 SB 6/12 R)
Warum wurde der GdB wieder gesenkt?
Ein Gutachter kam später zu dem Ergebnis, dass der Gesundheitszustand des Mannes nur einen GdB von 10 rechtfertige. Die Behörde hob daraufhin den GdB von 40 auf und setzte ihn auf 30 fest. Eine weitere Absenkung war jedoch nicht möglich, da die Fristen für eine Rücknahme des früheren Bescheides bereits abgelaufen waren.
Warum sind medizinische Gutachten wichtig?
Im geschilderten Fall wurde ein neues Gutachten von einer Allgemeinmedizinerin eingeholt. Dieses zeigte, dass einige der früheren Einschätzungen nicht korrekt waren. Zusätzlich traten neue gesundheitliche Probleme, wie Bronchialasthma, auf. Die Gutachterin empfahl weiterhin einen GdB von 30.
Was bedeuten die Ergebnisse?
Trotz des neu hinzugekommenen Asthmas reichten die gesundheitlichen Einschränkungen insgesamt nicht aus, um den GdB weiter zu erhöhen. Einzelne Beeinträchtigungen wie das Asthma wurden zwar mit einem GdB von 20 bewertet, dies hatte jedoch keine Auswirkung auf den Gesamt-GdB.
Wie entschied das Sozialgericht?
Das zuständige Gericht entschied, dass der GdB des Mannes nach einiger Zeit hätte erhöht werden müssen. Der Grund dafür war das hinzugekommene Asthma, das als eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes anerkannt wurde. Die Behörde hatte diesen Umstand jedoch nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts
Das Bundessozialgericht (BSG) überprüfte den Fall und stellte fest, dass weitere Fakten geklärt werden mussten. Es verwies den Fall an das Sozialgericht zurück, um eine abschließende Entscheidung zu treffen.
Warum ist ein Verwaltungsakt notwendig?
Eine Abschmelzung eines überhöhten GdB darf nicht einfach “stillschweigend” erfolgen. Es muss immer ein offizieller Bescheid erstellt werden, der erklärt, warum der alte Bescheid falsch war. Dieser Bescheid ist wichtig, damit Betroffene die Entscheidung nachvollziehen und gegebenenfalls dagegen vorgehen können.
Welche Einschränkungen gibt es?
Ein GdB-Bescheid bleibt verbindlich, solange er nicht aufgehoben oder geändert wird. Wenn die Fristen für eine Korrektur abgelaufen sind, kann eine Anpassung nur durch eine Abschmelzung erfolgen. Diese muss aber genau dokumentiert werden.
Klare Vorgaben des Bundessozialgerichts
Das BSG hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass eine Abschmelzung nur auf Basis eines Verwaltungsakts erfolgen darf. Dabei muss sowohl die alte Rechtswidrigkeit als auch der aktuelle Gesundheitszustand berücksichtigt werden.
Auswirkungen auf künftige Entscheidungen
Die Feststellung eines zu hohen GdB darf nicht dazu führen, dass spätere gesundheitliche Verschlechterungen unberücksichtigt bleiben. Jede neue Einschränkung muss einzeln bewertet werden, unabhängig von früheren Fehlern.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.