Das Sozialamt muss bei mietvertraglicher Vereinbarung Kosten für den Gärtner zahlen. Die Kosten der Gartenpflege sind Kosten der Unterkunft. Zu diesen Kosten gehören nicht nur die Hauptkosten, nämlich die (Kalt-) Miete, sondern auch die Nebenkosten, vor allem diejenigen Betriebskosten, die nach dem Mietrecht vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden können.
Dazu rechnen nicht nur die Kosten für die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (Grundsteuer), Wasserversorgung, Kanal, Fahrstuhl, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, die Hausbeleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherungen (des Vermieters), Gemeinschaftsantenne.
Zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören nach § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung vor allem auch die Kosten der Gartenpflege, und zwar unabhängig davon, ob der Mieter die Gartenfläche nutzt oder nutzen kann (s. BGH, Urteil vom 26. Mai 2004 – VIII ZR 135/03 -).
Wenn, wie das vorliegend der Fall ist, die Vermieterin der Wohnung die Kosten der Gartenpflege nicht unmittelbar auf die Antragstellerin umgelegt hat, sondern dieser im Mietvertrag die Pflicht auferlegt hat, selbst die Pflege des Gartens vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, so vermag dies nichts am Charakter der dafür entstehenden Kosten als Unterkunftskosten zu ändern ( LSG Hessen, Beschluss vom 14.03.2006 – L 7 SO 4/06 ER – ).
Praxistipp Bürgergeld
Kosten für Aufzug, Hauswart und Gartenpflege sind als Nebenkosten nach § 22 Abs. 1 SGB II vom Jobcenter zu übernehmen, wenn sie mietvertraglich vereinbart wurden ( so z. Bsp. LSG NRW, L 9 AS 58/08 ).
Gartenpflege als Kosten der Unterkunft – hier Schneiden einer 3m hohen Hecke – kann erstattungsfähiger Erhaltungsaufwand nach § 22 Abs. 2 SGB II vom Jobcenter sein ( SG Nürnberg S 19 AS 176/10 ) .
Aber er war vorliegend nicht notwendig, weil Leistungsempfänger nach dem ALG II dies selbst machen können – bei Krankheit und Behinderung und keinem Vorhandensein z. Bsp. von Familienhilfe muss das Jobcenter dies bezahlen ).
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Detlef Brock ist Redakteur bei Gegen-Hartz.de und beim Sozialverein Tacheles e.V. Bekannt ist er aus dem Sozialticker und später aus dem Forum von Tacheles unter dem Namen “Willi2”. Er erstellt einmal wöchentlich den Rechtsticker bei Tacheles. Sein Wissen zum Sozialrecht hat er sich autodidaktisch seit nunmehr 17 Jahren angeeignet.